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Ziel all unserer Bemühungen ist, das Wohlbefinden eines jeden Bewohners unter seinen spezifischen Bedingungen zu verbessern. Hierzu zählt zum einen die vom jeweiligen Bewohner gewünschte therapeutische Betreuung, zum anderen die persönliche Ansprache durch unser Personal. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass der Bewohner im Rahmen seiner Möglichkeiten so aktiv wie möglich bleibt.
Jede Leistung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben zeitnah protokolliert. So wird unser Arbeitsaufwand gegenüber den Kostenträgern verdeutlicht. Ihnen gibt das Protokoll die Sicherheit, dass nur die Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden, die mit Ihnen abgesprochen sind.
Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Man unterscheidet in der Pflege je nach der Schwere der Beeinträchtigung drei Stufen. Der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung der einzelnen Stufen ist im SGB XI geregelt.
- Pflegestufe 1
Damit sind Personen gemeint, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
- Pflegestufe 2
Hier braucht der zu Pflegende bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
- Pflegestufe 3
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Jede Pflegestufe unterteilt sich in zwei Einheiten, die nach Dauer und Ablauf bei jedem Bewohner je nach Beeinträchtigung individuell unterschiedlich abläuft:
- Grundpflege
Sie umfasst die Körperpflege mit allen prophylaktischen Maßnahmen. Hinzu kommen spezielle Bedürfnisse wie zu Bett bringen, waschen, duschen, Haar- und Nagelpflege. Wir versuchen stets, unsere Bewohner zu aktivieren, also nicht in einem momentanen Zustand zu belassen, sondern ständig aufzubauen. Regelmäßig überprüfen wir die Vitalfunktionen und das Gewicht. Bei Inkontinenz üben wir den Toilettengang unter veränderten körperlichen Voraussetzungen. Das Wechseln des Inkontinenzmaterials wird individuell geplant und durchgeführt. Bei Notwendigkeit kommen spezielle Pflegemittel zum Einsatz, so unterstützen sogenannte Antidekubitusmatratzen das Verhindern eines Druckgeschwüres. Im Bedarfsfall kommen auch Hebehilfen und Badelifts zum Einsatz.
- Behandlungspflege
Sie orientiert sich an dem physischen und psychischen Allgemeinzustand sowie den Anordnungen des behandelnden Arztes. Dies gilt besonders für Injektionen oder Verbände. Zum Leistungsangebot gehören auch die Überwachung von Kathetern und Sonden, die Medikamentverabreichung sowie physio- und arbeitstherapeutische Maßnahmen.
In den Pflegebegutachtungsrichtlinien wird von folgenden Zeitorientierungswerten („Zeitkorridoren“) ausgegangen, die das Pflegepersonal bei der Betreuung aufwendet:
1. Körperpflege
- Waschen
· Ganzkörperwäsche
· Teilwäsche Oberkörper
· Teilwäsche Unterkörper
· Teilwäsche Hände/Gesicht
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Darm und Blasenentleerung
· Wasserlassen (incl. Intimhygiene)
· Stuhlgang (inkl. Intimhygiene)
· Richten der Bekleidung
· Wechseln von Windeln nach Wasserlassen
· Wechseln von Windeln nach Stuhlgang
· Wechsel kleiner Vorlagen
· Wechseln/Entleeren des Urinbeutels
· Wechseln/Entleeren des Stomabeutels
2. Ernährung
- Mundgerechtes Zubereiten einer Hauptmahlzeit (ohne Kochen oder Eindecken des Tisches)
- Essen von Hauptmahlzeiten incl. Trinken
3. Mobilität
- Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen
· Einfache Hilfe zum Aufstehen/zu Bett gehen
· Umlagern
- An- und Auskleiden
· Ankleiden gesamt
· Ankleiden Oberkörper/Unterkörper
· Entkleiden gesamt
· Entkleiden Oberkörper/Unterkörper
- Gehen (Wegstrecken im Rahmen der Verrichtungen)
- Stehen (Transfers z.B. auf einen Rollstuhl/Toilettenstuhl/Toilette/
Badewanne/Duschtasse)
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
4. Hauswirtschaftliche Verrichtungen
- Kochen
- Reinigung
- Wäscheversorgung
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